Die 10. ÖRK-Vollversammlung 2013 hat die ökumenische Familien aufgerufen, sich gemeinsam auf einen Pilgerweg der Gerechtigkeit und des Friedens zu begeben und die Menschen von den Rändern der Gesellschaft dabei ins Zentrum zu rücken. Im Rahmen dieses Prozesses und wie in der Erklärung der ÖRK-Vollversammlung über die Menschenrechte Staatenloser gefordert, hat der ÖRK seine Bemühungen intensiviert, das Bewusstsein für die Rechte der schwächsten und verwundbarsten Bevölkerungsgruppen wie staatenlose Menschen zu stärken.
Staatenlose Menschen, von denen es weltweit geschätzte 10 Millionen gibt, sind Personen, die von keinem Land der Welt als Staatsbürgerin oder Staatsbürger anerkannt werden, und denen daher grundlegende Menschenrechte vorenthalten werden. Dazu zählen Rechte, die andere Menschen als selbstverständlich hinnehmen: das Recht auf Gesundheitsfürsorge, das Recht auf Bildung, das Recht auf Eigentum, das Recht zu reisen, das Recht auf eine Geburts- oder Sterbeurkunde. Staatenlose Menschen können leicht diskriminiert und ausgebeutet werden und sind leicht Gewalt ausgesetzt.
Der ÖRK ermutigt seine Mitgliedskirchen, sich in ihren jeweiligen Kontexten für ein Ende von Staatenlosigkeit einzusetzen. Ein Papier mit Handlungsempfehlungen „Den Dolder Recommentations“ (in englischer Sprache) ruft Kirchen zum Beispiel auf, „ihre Möglichkeiten, wichtige Lebensereignisse wie Geburt, Taufe, Konfirmation, Hochzeit und Tod zu registrieren, auf kreative Art und Weise zu nutzen, um so Menschen dabei zu helfen, Dokumente beschaffen zu können, die helfen können, Staatenlosigkeit zu verringern“.