Ökumenischer Rat der Kirchen
ZENTRALAUSSCHUSS
Genf, Schweiz
26. August - 2. September 2003
Zweiter Bericht des Programmausschusses
1. Einleitung
Der Programmausschuss hatte auf dieser Zentralausschusstagung die folgenden vier Angelegenheiten zu erörtern:
· Entgegennahme des Tätigkeitsberichts und Stellungnahme dazu
· Entgegennahme der Berichte der Beratungsgremien und Stellungnahme dazu
· Vorbereitung der Evaluierung vor der Vollversammlung
· Überprüfung und Vorlage der Empfehlungen zur Programmplanung 2003 - 2005
Über die ersten beiden Punkte wurde im Ersten Bericht des Programmausschusses (GEN 12) berichtet. Der vorliegende Bericht befasst sich mit dem dritten und dem vierten Punkt.
1.1 Programmarbeit und Sonderkommission
Der Programmausschuss nahm zur Kenntnis, dass eines der in der Plenardiskussion über GEN 12 geäußerten Anliegen die Frage war, wie sich der Bericht der Sonderkommission auf die Programmarbeit auswirkt. Der Bericht der Sonderkommission und die Berichte des Koordinierungsaussschusses sind keine programmatische Arbeit im eigentlichen Sinne, sondern sie bieten Orientierungshilfen für das Ethos der Arbeitsweise des Rates. Der Programmausschuss bekräftigt, dass die Arbeit der Sonderkommission von allen Teams und Beratungsgremien bei ihrer Programmarbeit im Auge zu behalten ist.
1.2 Verlagerung der Regionalreferate
Die Frage der Verlagerung der Regionalreferate wurde aus dem Ersten Bericht des Programmausschusses zwecks eingehenderer Erörterung zurückverwiesen. Dem Ausschuss lagen das Protokoll der Exekutivausschusstagung vom Februar 2003 (Abschnitt 13.3 des Berichts und Anhang III) sowie das Dokument PRO-12 „Update on the Decentralization and Relocation Process“ vor. Der Ausschuss ist sich bewusst, dass die Verlagerung der Referate für den Pazifik und den Mittleren Osten schmerzhaft und schwierig gewesen ist. Des Weiteren stellt der Ausschuss fest, dass die Verlagerung der Regionalreferate etwas anderes ist als die Dezentralisierung der Programmarbeit. Aufgrund dieser Erfahrungen formuliert der Ausschuss die folgenden Empfehlungen:
a. Die Verlagerung der beiden Regionalreferate sollte überprüft werden. In diesem Rahmen werden die pazifischen Kirchen ersucht, ein Jahr nach der Verlagerung dazu Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahmen werden dem ÖRK-Exekutivausschuss im August 2004 unterbreitet und werden einen Beitrag zu einer gründlicheren Überprüfung der Verlagerung des Regionalreferats für den Pazifik leisten. Im Fall des Mittleren Ostens könnte zu einem geeigneten Zeitpunkt ein ähnliches Verfahren angewandt werden.
b. Mit diesen Überprüfungen soll ermittelt werden, wie sich die Verlagerung auf die Arbeit des Referats, auf die Beziehungen zu den Kirchen in der Region, auf die Finanzen, auf die Reisezeit und auf den ÖRK in Genf auswirkt, etwa im Hinblick auf die Art, wie Besucher aus der Region in Genf aufgenommen und begleitet werden.
c. Jede weitere Verlagerung von Regionalreferaten sollte sich an den Ergebnissen dieser Überprüfungen orientieren und der Verpflichtung Rechnung tragen, dass alle Regionen fair und gleich behandelt werden, um die Beziehungen zu den Kirchen in den Regionen zu festigen und zu fördern.
d. Wann immer eine Verlagerung ins Auge gefasst wird, sind die Kirchen der Region eingehend zu konsultieren, bevor eine Entscheidung getroffen wird.
2. Bezug zum Weisungsausschuss für Grundsatzfragen
2.1 Der Programmausschuss erörterte die Auswirkungen der Berichte des Vorsitzenden und des Generalsekretärs sowie der Beiträge zur Plenarveranstaltung „Dem Leben dienen“ auf das Programm und verwies die Stellungnahmen an die zuständigen Weisungsausschüsse zwecks Erörterung und ausführlicherer Reaktionen.
2.2 Der Programmausschuss begrüßte die von den Weisungsausschüssen für Grundsatzfragen I und II vorgelegten Informationen, die sich auf die Programmarbeit auswirken; im nachstehenden Abschnitt 3 werden ihre Empfehlungen gebührend berücksichtigt. Zugleich bleibt es problematisch, inwieweit der Programmausschuss sein Mandat wahrnehmen kann, da die während des Zentralausschusses für Sitzungen verfügbare Zeit sehr knapp ist.
3. Planung der Programme und Aktivitäten 2003-2005
Der Programmausschuss überprüfte das aktualisierte Blue Book (GEN 7) „Working Together – Making a Difference“ (Zusammenarbeiten – Veränderung bewirken). Dieses Dokument gibt einen Überblick über die vom Stab vorgeschlagenen Programme und Aktivitäten und wurde am Runden Tisch des ÖRK im April 2003 erörtert.
Der Programmausschuss nahm zur Kenntnis, dass der Stab und der Exekutivausschuss empfehlen, die ersten beiden der im aktualisierten Blauen Buch (GEN 7) aufgelisteten Programme, nämlich „Stärkung der einen ökumenischen Bewegung“ und „Pflege der Gemeinschaft der Kirchen“, zu einem einzigen Kernprogramm mit dem Titel „Stärkung der einen ökumenischen Bewegung“ zusammenzulegen. Der Programmausschuss hat dem zugestimmt und empfiehlt daher dem Zentralausschuss, dass die Programmarbeit des ÖRK 13 Programme sowie die Mitarbeit an den zwei Internationalen Ökumenischen Initiativen (siehe Dok. GEN 7.1) umfaßt.
Der Programmausschuss formuliert die folgenden Leitlinien für die Programme:
3.1 Stärkung der einen ökumenischen Bewegung
Der Programmausschuss bekräftigt, dass die Plattform ökumenischer Amtsträger ein für den Ausbau der Beziehungen zu den Mitgliedskirchen sehr wichtiges Netzwerk ist. Der Ausschuss empfiehlt
die Einsetzung einer informellen Gruppe, die dem Büro für kirchliche und ökumenische Beziehungen künftig als „Denkfabrik“ neue Impulse und Beratung geben kann. In jedem Fall befürwortet der Ausschuss eine ausgewogene Vertretung der Regionen.
Der Ausschuss bekräftigt die Bedeutung einer Vertiefung und Erweiterung der Gemeinschaft, erinnert aber daran, dass diese beiden Ziele manchmal in einem Spannungsverhältnis stehen. Spannungen gibt es ferner auch zwischen diesen Zielen und der Programmarbeit des ÖRK. Daher ersucht der Ausschuss darum, die Programmarbeit in enger Koordinierung mit dem Büro für kirchliche und ökumenische Beziehungen durchzuführen.
Der Ausschuss bekräftigt, dass im Hinblick auf die anhaltende Diskussion über die Neugestaltung der ökumenischen Bewegung der Kohärenz der ökumenischen Bewegung Priorität gelten muss.
Das Mandat des Büros für kirchliche und ökumenische Beziehungen ist breiter angelegt als seine Aktivitäten. Die Stärkung, Vertiefung und Erweiterung der ökumenischen Bewegung ist Sache des gesamten Rates. Um die Kohärenz der ökumenischen Bewegung sowohl innerhalb des ÖRK als auch durch seine Mitgliedschaft sicherzustellen, empfiehlt der Programmausschuss, dass der Zentralausschuss die Leitungsgruppe des Stabes ersucht, ein geeignetes internes Verfahren zu finden, das es dem Büro für kirchliche und ökumenische Beziehungen erlaubt, diese Beziehungen, die vom Stab in den verschiedenen Aktivitäten und Programmen des ÖRK unterhalten werden, zu beobachten.
3.2 Ökumenisches Institut Bossey
Der Programmausschuss befürwortet die Tätigkeit des Ökumenischen Instituts Bossey und ermutigt es, die Verhandlungen mit der Universität Genf über die Anerkennung nichtstaatlicher Hochschulen in aller Welt, die hervorragende akademische Qualifikationen nachweisen können, fortzusetzen.
3.3 Dialog mit Menschen anderer Religionen
Der Ausschuss bekräftigt die Bedeutung des Programms Dialog mit Menschen anderer Religionen. Der Ausschuss ersucht den Stab, der Entwicklung von theologischem Verständnis und theologischer Motivation für den interreligiösen Dialog, unter anderem auch durch theologische Seminare und Institute, Priorität einzuräumen. Priorität sollte auch der Arbeit in interreligiösen Gesprächen gelten, die Gewalt überwinden, Frieden fördern und religiöse Gemeinschaften vor Ort befähigen wollen, sich gemeinsam für die Prävention und Beilegung von Konflikten einzusetzen. Das Programm sollte mit einem kooperativen Ansatz in den Regionen tätig sein, um örtliche Initiativen im interreligiösen Dialog zu unterstützen und zu begleiten.
3.4 Ökumenischer Schwerpunkt Afrika
Der Programmausschuss bestätigt die anhaltende Bedeutung des Ökumenischen Arbeitsschwerpunkts Afrika und seiner vier Programmbereiche. Diese vier Bereiche stellen einen nützlichen Rahmen dar, in den weitere Themen einbezogen werden können, wie Korruption und Waffenhandel. Der Ausschuss anerkennt die Schwierigkeiten bei der Bewertung der Auswirkungen des Programms, angesichts seiner breiten Ausrichtung, und schlägt vor, dass der Schwerpunkt sich um stärkere Profilierung bemühen sollte. Der Programmstab wird darum gebeten, nach Möglichkeiten zu suchen, wie die Öffentlichkeitsarbeit im Hinblick auf Medien, Geber, Mitgliedskirchen und andere Kreise verstärkt werden kann. Der Ausschuss schlägt vor, dass die Effektivität des Programms durch einen mehrere Ebenen – darunter die Aktivitäten von Ortskirchen, der ökumenischen Familie insgesamt und Regierungen – einbeziehenden Ansatz verstärkt werden kann.
3.5 Dekade zur Überwindung von Gewalt (DOV)
Der Ausschuss würdigt die Tatsache, dass die Dekade zur Überwindung von Gewalt ein zentraler Bestandteil im Leben des Ökumenischen Rates der Kirchen geworden ist und in die Plannung der meisten der 13 Kernprogramme integriert wurde. Darüber hinaus ist der Ausschuss ermutigt durch die zahlreichen Aktivitäten, die auf der ganzen Welt innerhalb des Dekaderahmens durchgeführt werden. Der Ausschuss bekäftigt erneut, dass die Dekade als Programm als ein Koordinierungsmechanismus fungiert und dass die in der Neuausgabe des „Blue Book“ (GEN 7) enthaltene Beschreibung nicht die ganze Bandbreite der von der Dekade durchgeführten Arbeit widerspiegelt. Der Ausschuss schlägt vor, dass für eine erhöhte Effektivität weitere Arbeit dazu durchgeführt werden muss, wie man Strukturen wie wirtschaftliche und staatliche Macht in Anspruch nehmen kann und wie man das Thema des Gebrauchs und Missbrauchs von Macht untersuchen kann. Weitere Anstrengungen sollten unternommen werden, um die regionalen ökumenischen Organisationen in die Dekade zur Überwindung von Gewalt einzubinden. Die Methode der Lebendigen Briefe, die in der Ökumenischen Dekade „Kirchen in Solidarität mit den Frauen“ erstmals zum Einsatz kam, wird besonders empfohlen.
3.6 Einheit der Kirche
Der Programmausschuss bekräftigt die Entscheidung der Ständigen Kommission, dass jene Aktivitäten Priorität in der Programmarbeit bekommen sollten, die rechtzeitig für die ÖRK-Vollversammlung 2006 ein fortgeschrittenes Stadium erreichen und die auf der Plenartagung der Kommission für Glauben und Kirchenverfassung 2004 zur Diskussion gestellt werden: Ekklesiologie; Taufe; ethnische Identität, nationale Identität und das Streben nach Einheit; die Erklärung an die Neunte Vollversammlung des ÖRK zum Thema „Die Kirche lokal und universal, eins und verschieden“. Der Ausschuss begrüßt auch, dass im Rahmen der Studie über Taufe sowohl ein Bericht als auch ein Band von Taufliturgien erscheinen wird. Der Ausschuss empfiehlt, theologische Überlegungen des Programms zum Frieden als Beitrag zur Dekade zur Überwindung von Gewalt einzubeziehen.
3.7 Ökumenische Anwaltschaft und friedliche Lösung von Konflikten
Der Ausschuss begrüßt die Art und Weise, wie dieses Programm auf regionale und thematische Fragen in Bezug auf Konflikt und Konfliktlösung reagiert. Dieses Programm fragt die Regionen geziehlt und kontinuierlich, insbesondere in Konfliktsituationen, was die Ortskirchen erwarten, wie der ÖRK gebraucht wird und wie der ÖRK ihnen ein Anwalt sein kann.
Der Programmausschuss bekräftigt die neuen Akzente auf besonderen Themenschwerpunkten wie Straffreiheit, Menschenrechte und Abrüstung.
Um einen größeren Einfluss sowohl auf die Mitgliedskirchen als auch auf die Institutionen, die der ÖRK beeinflussen will (Regierungen, Vereinte Nationen usw.), zu erlangen, bittet der Programmausschuss die Programmitarbeiter/innen darum, bewusster an der Seite der Kirchen und nicht an Stelle der Kirchen tätig zu werden. Gute Beispiele dafür, wo dies gut geklappt hat, sind das Ökumenische Begleitprogramm in Palästina und Israel (EAPPI) und der Prozess rund um die Erklärung der „Kirchenführer vereint gegen einen Krieg im Irak“.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass es aufgrund der verringerten Zahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht möglich ist, alle bisherigen Prioritäten weiterzuführen. Daher bittet der Ausschuss die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Kommission der Kirchen für Internationale Angelegenheiten (CCIA), einen Prozess der Prioritätensetzung einzuleiten. Mit der Hilfe von klaren Prioritäten wird der Rat sicherstellen, dass er, wenn er spricht, sich vernehmlich und gut informiert äußert und die ethischen und theologischen Überlegungen vorbringt, die nur die Kirche bieten kann. In diesem Kontext ersucht der Ausschuss darum, dass die Priorität auf den Themenschwerpunkten der gewaltfreien Reaktionen auf Konflikt und Krieg gelegt wird.
Der Ausschuss regt an, dass weitere ethische und theologische Überlegungen zur laufenden Arbeit notwendig sind, um den Kirchen dabei zu helfen, mehr über ihre besondere Rolle bei der Förderung von Frieden und menschlicher Sicherheit zu erfahren.
3.8 Mission und Evangelisation: den Dienst der Versöhnung stärken
Der Ausschuss bekräftigt, dass die Vor- und Nachbereitung der Weltmissionskonferenz 2005 Priorität bei den Programmaktivitäten erhält. Der Ausschuss ist sich bewusst, dass es eine Verbindung zum Planungsausschuss für die Vollversammlung geben muss, damit Erkenntnisse aus der Konferenz auf der Vollversammlung entgegen genommen und diskutiert werden können.
Der Ausschuss bekräftigt den Vorschlag des Zentralausschusses, eine Konsultation jüngerer Missionswissenschaftler/innen in Verbindung mit der Weltmissionskonferenz abzuhalten, und dass diese aus dem bestehenden Konferenzhaushalt bestritten und weitere Mittel von den Kirchen für diese Initiative bereit gestellt werden sollten.
3.9 Ökumenische Bildungsarbeit als Herausforderung
Der Programmausschuss ist sich bewusst, dass ökumenische Bildungsarbeit von interreligiösem Lernen zu unterscheiden ist, und bekräftigt, dass beide dieser Aktivitäten wichtig sind und eindeutig miteinander zusammenhängen.
Der Programmausschuss bekräftigt die ökumenischen theologischen Bemühungen, die in Mittel- und Osteuropa durchgeführt werden, die Arbeit der drei Regionalberater und den Aktionsplan für die Fortsetzung der „Reise der Hoffnung in Afrika“.
Der Ausschuss gibt seinem Wunsch Ausdruck, dass mehr Mittel für Stipendien für die theologische Ausbildung zur Verfügung gestellt werden sollten, da die Mehrheit der Mittel für die Ausbildung im Rahmen der Entwicklungshilfe zweckgebunden ist. Der Ausschuss nahm zur Kenntnis, dass fast 50% des Haushalts für die ökumenische Bildungsarbeit für Stipendien bestimmt ist und somit lediglich weitergeleitet wird.
Der Ausschuss ermutigt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auf der jährlichen Tagung über ökumenische theologische Ausbildung einen Prozess der Bewusstseinsbildung zu Behinderungen einzuleiten.
Der Ausschuss bittet darum, dass in Vorbereitung auf die Vollversammlung das Programm die ökumenische Bildungsarbeit in den brasilianischen Kirchen begleitet.
3.10 Ethik des Lebens und Alternativen zur Globalisierung
Der Programmausschuss stellt fest, dass die in diesem Programm enthaltenen Fragen komplex sind, und bestätigt die Programmpläne zur wirtschaftlichen Globalisierung, Überwindung des Rassismus, Vorbereitung junger Menschen auf ökumenische Führungsaufgaben, Überwindung von Gewalt gegen Frauen und Kinder, Ethik des Lebens und Umweltgerechtigkeit, Netzwerk der ökumenischen Anwaltschaft für behinderte Menschen (EDAN) sowie Visionen der Frauen von der Kirche. Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass im aktualisierten Blue Book (GEN 7) die Bezeichnung des Programms „Überwindung der Gewalt gegen Frauen“ in „Überwindung der Gewalt gegen Frauen und Kinder“ umbenannt worden ist.
Der Programmausschuss ersucht das Programm für indigene Völker, zusammen mit dem Team für internationale Angelegenheiten, Frieden und menschliche Sicherheit eine Erklärung zum Verlust der indigenen Sprachen zur Vorlage auf dem Zentralausschuss 2005 auszuarbeiten. Die Erklärung sollte eine theologische Reflexion enthalten und die Kirchen auffordern, bei der Bewahrung der Sprachen der Welt eine zentrale Rolle zu spielen. Darüber hinaus sollte sie die Kirchen zur Zusammenarbeit mit Bibelgesellschaften und anderen Organisationen, die sich für die Erhaltung oraler Traditionen einsetzen, ermutigen.
Sowohl die Präsentationen zum Thema Behinderung in der Plenarveranstaltung als auch die Bemerkungen des Generalsekretärs in seinem Bericht hoben hervor, dass die Erfahrungen und Gaben von Menschen mit Behinderungen integraler Bestandteil der Wirklichkeit der gesamten Kirche sind. Davon ausgehend erkennt der Programmausschuss an, dass das Netzwerk der ökumenischen Anwaltschaft für behinderte Menschen (EDAN) eines der Programme ist, die von den umfassenden Kürzungen im Haushalt 2003 nachhaltig betroffen sind. Der Programmausschuss bekräftigt, dass EDAN ein wichtiges Engagement des ÖRK darstellt, das im JPC-Team angesiedelt ist. Daher ermutigt der Programmausschuss die Mitglieder des Zentralausschusses, ihre Kirchen aufzufordern, dieses Engagement als ein Sonderprojekt mit zusätzlichen zweckbestimmten Mitteln zu finanzieren.
Der Programmausschuss bestätigt die im Jugendbereich geleistete Arbeit und ermutigt die Mitarbeiter/innen, die ökumenische Ausbildung junger Menschen entsprechend der Vorschläge des Weisungsausschusses für Grundsatzfragen II weiter auszubauen. Der Ausschuss ermutigt zum gezielten Austausch von Teilnehmerlisten von Konsultationen für junge Theologen/innen und Missiologen/innen und von Steward-Programmen sowie der Namenslisten von Bossey-Studenten/innen, damit diese jungen Leute sich auch weiterhin am Leben und an der Arbeit des ÖRK beteiligen. Der Programmausschuss greift auch den Vorschlag von Weisungsausschuss II auf, die Arbeit zu jungen Menschen und wirtschaftlicher Gerechtigkeit sowie die Beteiligung junger Menschen am Weltsozialforum, speziell im Vorfeld der Neunten Vollversammlung, zu stärken.
Der Programmausschuss bestätigt die Bedeutung und Dringlichkeit der Herausforderungen, die sich durch neue Tendenzen in der Gentechnologie stellen, und ermutigt den Stab, diese Arbeit nach den Vorschlägen des Weisungsausschusses II zu entwickeln und sich dabei auf die in den Kirchen hierzu geleistete Arbeit zu stützen.
3.11 Diakonie und Solidarität
Der Ausschuss bestätigt, dass das Programm für Diakonie und Solidarität eine engagierte Antwort auf die Frage ist, die in Harare aufgeworfen wurde: „Wie stellen wir gemeinsam unsere Ressourcen, unser Zeugnis und unser Handeln in den Dienst der Zukunft der Welt?“ (Harare-Bericht 1998, S. 273)
Der Ausschuss bestätigt die Ausrichtung der Arbeit zum Programm für Diakonie und Solidarität sowie die Bedeutung der vier Kernaktivitäten mit den folgenden Kommentaren:
· Regionalreferate, speziell die umgesiedelten Referate, müssen eng mit den regionalen ökumenischen Organisationen zusammenarbeiten.
· Die ÖRK-Regionalreferate spielen eine wichtige Rolle auf internationaler Ebene, aber auch bei der Einberufung von Tagungen und, im Falle von Schwierigkeiten, bei der Vermittlung zwischen Partnern auf nationaler und regionaler Ebene.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass im aktualisierten Blue Book (GEN 7) die Bezeichnung der Aktivität „Raum für Analyse und Reflexion schaffen“ in „Raum für Analyse und gemeinsames Handeln“ umbenannt worden ist.
Der Ausschuss befürwortet die neuen Arbeitsmethoden des Teams. Insbesondere erlaubt der Einsatz von ökumenischen Befähigern in den Regionen dem Stab nicht nur, eine breitere Skala von Aktivitäten durchzuführen, er bietet auch den Kirchen Gelegenheit, ihre Beziehungen zueinander zu stärken.
3.12 Die Gemeinschaft vermitteln
Der Programmausschuss bestätigt, dass Kommunikation eine wichtige Rolle dabei spielt, den Bekanntheitsgrad zu erhöhen, das Engagement für den Rat zu stärken und mehr Mittel für seine Arbeit zu gewinnen. Eine solche Kommunikationsarbeit sollte von allen Bereichen des Rates verwirklicht und unterstützt werden. Der Programmausschuss schlägt vor, dass - angesichts geringerer Ressourcen einerseits und der ausschlaggebenden Bedeutung professioneller Kommunikationsarbeit in der heutigen Welt andererseits – die Aufgabe der Vermittlung der Programmarbeit an spezifische Zielgruppen sowohl vom Team für Öffentlichkeitsarbeit und Information als auch von anderen Programmteams im ÖRK übernommen werden muss. Jedes Programmteam sollte – in koordinierter Zusammenarbeit mit dem Team für Öffentlichkeitsarbeit und Information – für die Zuweisung von Ressourcen und für die Aufstellung eines proaktiven Plans für die Kommunikation seiner Arbeit zuständig sein.
Der Programmausschuss befürwortet die Bemühungen, die Kommunikationsmethoden des Stabes zu verbessern und für eine bessere Koordinierung in diesem Bereich zu sorgen.
3.13 Die Geschichte der Ökumene erzählen
Der Programmausschuss erkennt an, dass eine wichtige Methode, die Geschichte der Ökumene zu erzählen, in Empfang, Begleitung und Gastfreundlichkeit gegenüber ökumenischen Besuchern besteht. Die Leitungsgruppe des Stabes wird ermutigt, dafür zu sorgen, dass diese Möglichkeiten maximiert werden.
Der Programmausschuss befürwortet die laufenden Verhandlungen für gemeinsame Veröffentlichungen in anderen Ländern und Sprachen. Der Ausschuss ermutigt die Mitglieder des Zentralausschusses, den Stab im Team für Veröffentlichung und Forschung hinsichtlich möglicher Gelegenheiten für gemeinsame Veröffentlichungen behilflich zu sein.
Mit Hinweis auf den Rückgang der Haushaltsmittel für den Sprachendienst unterstreicht der Programmausschuss die Bedeutung der Bereitstellung adäquater Übersetzungs- und Dolmetschdienste auf der Vollversammlung 2006, einschließlich Portugiesisch.
Internationale ökumenische Initiativen
(zeitlich begrenzte Programme mit Sonderfinanzierung unter dreiseitiger Zusammenarbeit)
3.14 Ökumenisches Begleitprogramm in Palästina und Israel
Der Programmausschuss empfiehlt das EAPPI als ein gutes Modell für die Zusammenarbeit mit den Kirchen einer Region und dem dortigen Kirchenrat und ermutigt zur Fortsetzung dieses Engagements. Der Ausschuss erkennt an, dass die Begleitpersonen in dieser Konfliktsituation ein Risiko eingehen. Er ermutigt das EAPPI darüber hinaus, den Einfluss des Programms nach seiner Öffentlichkeitswirkung, dem Erfolg seiner Kommunikationsarbeit nach seinem Beitrag zur Konfliktlösung zu beurteilen. Da es sich hier um eine zeitgebundene Initiative handelt, wird dem Stab nahegelegt, die Beteiligung des ÖRK an diesem Programm kontinuierlich auszuwerten.
3.15 Ökumenische HIV/AIDS-Initiative in Afrika
Im Hinblick auf die Zahl der Beratern/innen, die an diesem Programm beteiligt sind, und in Kenntnisnahme des Berichts über die dezentralisierten Kapazitäten, der für den Exekutivausschuss verfasst worden war, ermutigt der Programmausschuss zur Entwicklung von Richtlinien oder Vereinbarungen zwischen den Beratern, dem ÖRK und den Gastorganisationen. Es muss darauf geachtet werden, dass sich die Berater um Übereinstimmung bemühen, wenn sie Themen darlegen, die mit übergreifenden ÖRK-Konzepten und Programmen verbunden sind.
4. Finanzielle Angelegenheiten
Der Programmausschuss empfing Mitglieder des Finanzausschusses, die ihn über den vorgeschlagenen Programmhaushalt für 2004 informierten. Der Programmausschuss begrüßte es sehr, dass die finanziellen Entwicklungen 2003 bislang eine realistische Haushaltsplanung unter Beweis stellen.
Der Programmausschuss stellte fest, dass die Finanzkrise des letzten Jahres – wenn auch mit Hilfe von Personalkürzungen – beigelegt worden ist, die Finanzlage des ÖRK aber noch weiter stabilisiert werden muss.
Der Programmausschuss bringt die Hoffnung zum Ausdruck, dass diese Stabilität bald erreicht sein wird und dass die Programmarbeit des Rates nicht aus finanziellen Zwängen, sondern aus sich selbst heraus positiv dargestellt werden kann.
Der Ausschuss wurde daran erinnert, dass der Haushaltsvoranschlag 2004 in seiner früheren Fassung nur vorläufig war. Desgleichen hatten die Zahlen im aktualisierten Blue Book (GEN7) als Arbeitsgrundlage für die Rundtischgespräche mit den Finanzierungspartnern im April 2003 gedient.
Der Programmausschuss bestätigte die Politik des Finanzausschusses, nach der die Ausgaben den Einnahmen entsprechen müssen und der ÖRK keine defizitäre Haushaltspolitik betreiben darf, und beschloss ferner, im Rahmen des Haushaltsvoranschlags in Höhe von sfr 39 Millionen zu bleiben.
Der Programmausschuss erachtet es als notwendig, dass die spezifischen Haushaltslinien für Programme und Aktivitäten eine gewisse Flexibilität im Blick auf die Verwendung der Salden in den Programmrücklagen beibehalten, wobei klar ist, dass Programmmittelsalden verwendet werden müssen und dass die daraus resultierenden Ausgaben in den gebilligten Haushalt aufgenommen werden.
Der Programmausschuss begrüßt die Initiativen, die der Finanzausschuss im Blick auf Einkommensentwicklung ergriffen hat, und ermutigt ihn, dies auch weiterhin als Priorität zu behandeln. Gleichzeitig gibt der Programmausschuss seiner Hoffnung Ausdruck, dass alle Zentralausschussmitglieder in ihren eigenen Kirchen und Regionen Überzeugungsarbeit leisten, damit diese positiv auf Mittelanforderungen reagieren.
Der Programmausschuss beauftragt die Leitungsgruppe des Stabes, auch weiterhin die Ausgaben für Programme und Aktivitäten zu überwachen und sich dabei von folgenden Richtlinien leiten zu lassen:
· Die 13 Kernprogramme bleiben bestehen.
· Die Aktivitäten, die auf die Vollversammlung 2006 ausgerichtet sind, haben Priorität.
· Bei unterschiedlichen Programmen kann es unterschiedliche Finanzierungsansätze geben.
· Der fortlaufende Evaluierungsprozess, der zu einem früheren Zeitpunkt eingeführt wurde, sollte bei der Entscheidung über die Fortführung von Programmen auch weiterhin eingesetzt werden.
· Die Arbeitsbelastung der Mitarbeiter/innen müssen vernünftig und realistisch sein.
5. Evaluierungen von Beratungsgremien
In Anbetracht der früheren Aufforderung an alle Beratungsgremien, ihre Arbeit zu prüfen, legt der Programmausschuss folgende Richtlinien fest:
· Das Mandat (z.B. Satzung, Aufgabenbeschreibung) sollte daraufhin geprüft werden, ob es angemessen und zutreffend ist; es sollte dahingehend und insbesondere in seinem Bezug zur Suche nach Einheit überarbeitet werden.
· Es sollte untersucht werden, inwieweit das Beratungsgremium de facto in der Lage war, seine Aufgabe zu erfüllen.
· Größe und Zusammensetzung des Beratungsgremiums sollten ausgewertet werden.
· Es sollte die Frage gestellt werden, wie der Vorstand eines Beratungsgremiums die Gruppe zusammenführen kann und welche Rolle ihm dabei zukommt, das Gremium und die Stabsmitglieder bei der Entwicklung und Durchführung von Programmschwerpunkten und Aktivitäten zu lenken.
· Es sollte geprüft werden, in welchem Ausmaß die Mitglieder von Beratungsgremien an und aus ihren Kirchen und ihrem weiteren Umfeld über Arbeit, Programm und Aktivitäten des Beratungsgremiums berichten.
· Es sollte festgelegt werden, wie der Arbeitsauftrag eines Beratungsgremiums, des entsprechenden Mitarbeiterteams und anderer Stabskonstellationen genau abgegrenzt werden kann. (In welchem Ausmaß ist ein Beratungsgremium z.B. für die Aufsicht über teamübergreifende Arbeit zuständig?)
Der Programmausschuss ersucht darum, dass die Berichte über diese Überprüfungen ihm vor seiner nächsten Tagung im Februar 2005 vorgelegt werden.
6. Auswertung der Programmarbeit durch die Mitgliedschaft im Vorfeld der Vollversammlung 2006
Der Programmausschuss setzte sich intensiv mit der Verfassungsbestimmung auseinander, nach der die Programmarbeit auf der Vollversammlung überprüft werden muss: “Festlegung der allgemeinen Schwerpunkte des Ökumenischen Rates und Überprüfung der Programme, die zur Umsetzung der vorher festgelegten Schwerpunkte durchgeführt werden. [Verfassung V. 1 c) 4)]
Das unterscheidet sich von der laufenden Aufgabe des Programmausschusses: “für einen Prozess der regelmäßigen Auswertung von Programmen und Aktivitäten zu sorgen und Empfehlungen dazu vorzulegen“ [Satzung VII 3. d)]. Die diesbezüglichen Kriterien sind vom Programmausschuss zu einem früheren Zeitpunkt festgelegt worden und alle Mitarbeiterteams arbeiten kontinuierlich innerhalb dieses Rahmens.
Der Programmausschuss glaubt, dass es zur Überprüfung der Programmarbeit auf der nächsten Vollversammlung gehört, dass die Mitgliedskirchen und interessierte Kreise sich - aufbauend auf der Evaluierung, die auf halbem Wege zwischen zwei Vollversammlungen stattfindet, - an dem Auswertungsprozess beteiligen.
Zweck der Auswertung ist es, den Delegierten klar über die Arbeit zu berichten, die der Rat seit der Vollversammlung in Harare geleistet hat. Die Auswertung verfolgt das Ziel, jedes Programm in seiner Arbeit zu stärken und eine bessere Koordination aller Aktivitäten und Programme des ÖRK zu erreichen.
Sie verfolgt den Zweck:
· Eine Vorstellung davon zu gewinnen, inwieweit die Mitgliedschaft die Programme des ÖRK aufgreift, in ihr eigenes Leben integriert und würdigt;
· Die Programmarbeit auszuwerten, die entsprechend der von der letzten Vollversammlung gesetzten Schwerpunkte und der Richtlinien des Zentralausschusses geleistet wurde;
· Die Arbeit in Bezug zu den unterschiedlichen und sich wandelnden Kontexten zu setzen, in denen sie durchgeführt wurde;
· Zu prüfen, in welchem Ausmaß die Grundsatzerklärung „Eine gemeinsame Vision und ein gemeinsames Verständnis“ (CUV) und die Empfehlungen der Sonderkommission in die Programmarbeit des Rates integriert worden sind;
· Die sich abzeichnenden Tendenzen und Herausforderungen zu untersuchen, die die zukünftige Ausrichtung der Programmarbeit des ÖRK prägen werden.
Der Programmausschuss empfiehlt die Einsetzung eines externen Evaluierungsteams und ersucht die Leitungsgruppe des Stabes, geeignete Mechanismen zu finden, damit die Mitarbeiter/innen diesem Team die notwendigen Informationen bereitstellen und mit ihm zusammenarbeiten können.
Der Programmausschuss ersucht den Generalsekretär, ein externes Evaluierungsteam einzusetzen und den leitenden Amtsträgern/innen im Dezember 2003 Bericht zu erstatten. Die Mitglieder dieses Teams sollten Erfahrungen mit Evaluierungen haben, die ökumenische Bewegung kennen und ökumenisch engagiert sein. Das Team sollte aus maximal fünf Personen bestehen und, um die Kontinuität mit dem Halbzeit-Evaluierungsteam zu wahren, sollten ihm Marion Best und Sylvia Raulo angehören. Sodann sollten zumindest ein Orthodoxer und mindestens zwei Personen aus dem Süden in ihm vertreten sein.
Der Programmausschuss ersucht das Evaluierungsteam insbesondere darum, zu untersuchen, welche Vorstellungen im Blick auf die Lebensdauer der Aktivitäten bestehen, d.h. wie lange sie durchgeführt werden, wann sie auslaufen oder ob die Verantwortung für diese Aktivitäten auf ein anderes ökumenisches Organ übertragen wird.
Der Programmausschuss stellt dem externen Evaluierungsteam für die Durchführung seiner Arbeit folgende Informationen zur Verfügung:
· „WCC Pre-Assembly Programme Evaluation Framework“ (PRO 9) mit Kommentaren und Abänderungen des Programmausschusses.
· „Aide mémoire“ (PRO 14), das zusätzliche Kommentare des Programmausschusses zum Auswertungsprozess enthält.
· Dokument mit der Zusammenfassung der Auswertungskriterien, wie sie zuvor vom Programmausschuss festgelegt worden sind.
· Bericht der Sonderkommission.
Der Programmausschuss bestätigt den vorgeschlagenen Zeitplan für die Auswertung durch die Mitgliedschaft, wie er in PRO 9 enthalten ist, stellt jedoch fest, dass dem Exekutivausschuss in Anbetracht der Tatsache, dass die Weltmissionskonferenz im Mai 2005 stattfindet, im September 2005 zusätzliche Auswertungsergebnisse zur CWME unterbreitet werden sollten.
Der Programmausschuss schlägt vor, dass die Auswertung durch die Mitgliedschaft im Haushalt als Teil der Vorbereitungsarbeiten für die Vollversammlung erscheinen sollte.