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ÖRK äußert Vorbehalte gegen ein vom Parlament in der Ukraine verabschiedetes neues Gesetz

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„Die Regierung der Ukraine hat das souveräne Recht und die Verantwortung, die territoriale Integrität des Landes und seine Bürger und Bürgerinnen zu schützen; dies gilt besonders angesichts der illegalen Invasion und des bewaffneten Angriffs durch russische Streitkräfte“, sagten Pillay und Bedford-Strohm.

Der Ökumenische Rat der Kirchen hat den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine immer wieder verurteilt, „und wir halten unerschütterlich an diesem Standpunkt fest“, sagten beide. „Die ukrainischen Behörden haben das Recht, die staatliche Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine zu schützen und Personen strafrechtlich zu verfolgen, die sich Verbrechen gegen die Interessen der Ukraine schuldig gemacht haben.“ 
 
Gleichzeitig, so Pillay und Bedford-Strohm, sei „der ÖRK zutiefst beunruhigt wegen einer potenziell ungerechten kollektiven Bestrafung einer ganzen religiösen Gemeinschaft und der Verletzung der Grundsätze der Religions- und Glaubensfreiheit, die eine Folge des von der ukrainischen Rada am 20. August 2024 verabschiedeten Gesetzes wären.“

Das neue Gesetz muss jetzt noch vom Präsident Selenskyj unterzeichnet werden.

„Wir fordern die ukrainische Regierung erneut auf, Vorsicht bei Maßnahmen walten zu lassen, die eine Gefahr für das Grundrecht der Religions- und Glaubensfreiheit und in diesen Zeiten eines nationalen Notstandes auch eine Gefährdung des gesellschaftlichen Zusammenhalts darstellen können“, sagten Pillay und Bedford-Strohm.
 
„Wir nehmen das sechsstufige Verfahren zur Kenntnis, das das neue Gesetz vorsieht, bevor eine religiöse Organisation verboten werden kann, und plädieren dafür, dass bei einer solchen Untersuchung fair und unvoreingenommen vorgegangen wird und dass die Grundsätze des Völkerrechts, der natürlichen Gerechtigkeit und des ordnungsgemäßen Verfahrens bei der Durchführung von Maßnahmen nach diesem neuen Gesetz gebührend berücksichtigt werden.

Abschließend sagten Pillay und Bedford-Strohm: „Weder die Verbrechen einzelner Personen noch die historischen Verbindungen einer bestimmten religiösen Gruppe können eine ausreichende Grundlage für Maßnahmen sein, die gleichbedeutend mit der kollektiven Bestrafung einer lebendigen gottesdienstlichen Gemeinschaft in der Ukraine sind. Die Regierung in der Ukraine ist verantwortlich für den Schutz der Rechte all ihrer Bürgerinnen und Bürger.“

Lesen Sie die vollständige Erklärung hier (in englischer Sprache)