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Two young men holding a banner

Banner für die Kampagne zu Ende der Staatenlosigkeit in Liberia.

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Sie sind für Ihre wegweisende Initiative und Ihr Engagement zur Beendigung der Staatenlosigkeit bekannt. Warum ist es aus Ihrer Sicht Aufgabe der Kirchen, sich für diese wichtige Initiative einzusetzen?

Bischof Brown: Meine Sichtweise gründet auf den Schriften. Außerdem glaube ich, dass die Kirchen hier einen biblischen Auftrag haben. Gott hat den Kindern Israels im 2. Buch Mose 23:9 verkündet: „Die Fremdlinge sollt ihr nicht unterdrücken; denn ihr wisset um der Fremdlinge Herz, dieweil ihr auch seid Fremdlinge in Ägyptenland gewesen.“ Die Verantwortung der Kirchen ist es, einen Beitrag zu leisten, sich um Fremde zu kümmern, sie zu versorgen und ihnen Obdach zu geben und sie zu beschützen. Im Hebräerbrief 13,2 werden die Kinder Gottes ermutigt: „Gastfrei zu sein vergesst nicht; denn dadurch haben einige ohne ihr Wissen Engel beherbergt.“ Ich glaube daran, dass es die Verantwortung der Kirchen ist, den Menschen, die leiden, zu helfen und ihnen Linderung zu verschaffen. Kirchen sind Teil des Lebens in einer Gemeinschaft – wo immer sie sich befinden und was auch immer eine Gemeinschaft oder ein Land betrifft, betrifft auch die Kirche.

Kirchen können ihre Augen nicht vor der Not armer und leidender Menschen verschließen. Wir sind aufgerufen, uns für Gerechtigkeit einzusetzen, für die Witwen zu kämpfen und die Hilflosen zu verteidigen. Die Kirchen können solche eindeutigen Anweisungen nicht ignorieren, denn dann wären wir eine Christenheit, die nicht nach dem Wesen und der Mission Christi handelte, der den Glauben begründet hat. Die Kirchen sind zum täglichen Handeln im Namen Christi für die Armen und Bedürftigen aufgerufen. Staatenlose Menschen sind hier keine Ausnahme. 

Welche Menschenrechte werden am häufigsten missachtet, wenn ein Mensch staatenlos ist?

Bischof Brown: Wenn ein Mensch staatenlos ist, bedeutet dies, dass er keine Staatsbürgerschaft irgendeines Landes dieser Erde besitzt. Das sehen wir an der Geschichte eines Geflüchteten aus der Elfenbeinküste, der während des zweiten Bürgerkrieges dort vom 28. November 2010 bis 11. April 2011 in Liberia Zuflucht gefunden hat. Als die liberianische Flüchtlingsbehörde entschied, ihn nach Beendigung des Bürgerkriegs umzusiedeln, stellte sich heraus, dass er weder eine Geburtsurkunde noch einen Personalausweis oder einen Pass aus seinem Herkunftsland vorweisen konnte. Anscheinend waren seine Eltern, die in die Elfenbeinküste gezogen waren, als er ein kleines Kind war, und dann verstorben sind, nicht dafür gesorgt, dass seine Nationalität eindeutig bestimmt war. Als die Flüchtlingsbehörde versucht hat, ihn in ein Land im südlichen Afrika umzusiedeln, das seine Eltern vielleicht als ihr Heimatland angegeben hatten, wurde dieser Antrag abgelehnt. Es wurde nach Liberia zurückgeschickt und in den Südosten des Landes umgesiedelt. Das liberianische Flüchtlingsgesetz von 1993 sieht den Schutz staatenloser Personen nicht vor. Das Problem war damals noch nicht so akut wie heute. Jetzt haben wir eine Kampagne gestartet, um das Flüchtlingsgesetz abzuändern und den Schutz für Staatenlose darin aufzunehmen.

Staatenlose haben keinen Rechtsanspruch auf Bildung und Gesundheitsversorgung. Sie können ohne Weiteres wegen des Verstoßes gegen die Einwanderungsgesetze verhaftet werden. Für ihre Kinder besteht immer die Gefahr, dass sie als illegale Ausländer angesehen und behandelt werden. Staatenlose Personen dürfen in ihrem Wohnsitzstaat nicht wählen.

Es ist beeindruckend, dass in Liberia mehr als 20.000 Geburtsurkunden für Kinder ausgestellt worden sind. Sind diese Fortschritte für Sie Anlass zur Hoffnung?

Bischof Brown: Ja, in der Tat. Zunächst steht dahinter die Verpflichtung, Aufklärungsarbeit über die Gründe und die Verhinderung von Staatenlosigkeit in Afrika und in anderen Ländern zu leisten. Damit bietet sich auch eine geringe Chance, einen Beitrag zu Maßnahmen gegen Staatenlosigkeit zu leisten, seien es Veranstaltungen in den Gemeinschaften und Aufklärungskampagnen oder die Ausbildung von Führungskräften auf Gemeinschaftsebene einschließlich Lehrkräften in Schulen, Gesundheitspersonal und jungen Menschen als „ehrenamtliche Registrierungshelfer und -helferinnen“, die Urkundenformulare des liberianischen Gesundheitsministeriums bei sich haben, von Haus zu Haus gehen und Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren erfassen, damit sie über Church Aid Inc. diese Registrierung der Regierung vorlegen können und diese dann die entsprechenden Geburtsurkunden ausstellt. Unsere Aktionen können dazu beitragen, geschlechterdiskriminierende Nationalitätsgesetze abzuändern, damit in Liberia geborene Kinder von nicht-liberianischen ausländischen Eltern die liberianische Staatsangehörigkeit erhalten können.

Alle diese kleinen Schritte geben mir die Hoffnung, dass wir das Problem der Staatenlosigkeit lösen können. Die staatenlose Person kann von all den Belastungen befreit werden, mit denen sie täglich konfrontiert wird. Wenn die Kirchen sich hier beteiligen und ihre Aufgabe übernehmen, dann können sie sich auf die Fahne schreiben, dass ihre Aktionen weltweit zur Beendigung der Staatenlosigkeit beigetragen haben. Wir sind dem Ökumenischen Rat der Kirchen auch jetzt noch dankbar, dass er uns vor fast zehn Jahren in diese Initiative eingebunden hat. 

Was ich noch jeden Tag sehe, ist die Not von Kindern, schutzbedürftigen Kindern, und das Elend der Eltern, die den Kampf um das tägliche Brot, den Schulbesuch ihrer Kinder, die Gesundheitsversorgung usw. führen. Das bricht mir das Herz, und deshalb arbeiten wir eng mit lokalen Gemeinschaften zusammen, um Familien aufzusuchen und sie aufzuklären über Geburtenregistrierung sowie über die Gründe für Staatenlosigkeit und ihre Vermeidung und um ihnen zu helfen, Geburtsurkunden zu beantragen.

Die ÖRK-Mitgliedskirche in Liberia

Das Engagement der Kirchen für ein Ende von Staatenlosigkeit

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Bishop Kortu K. Brown

Bishop Kortu K. Brown from the Apostolic Pentecostal Church in Liberia.

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